Welche
Papiere wozu gebraucht werden
Umschreibung (Besitzwechsel, Berliner Fahrzeug)
Kfz-Brief,
Kfz-Schein,
Versicherungsdoppelkarte,
gültige HU muß im Kfz-Schein eingetragen sein,
Ggf. mit Originaldokumenten zu belegen.gültige AU-Bescheinigung,
Ggf. mit Originaldokumenten zu belegen.Halternachweis, siehe was braucht wer,
unterschriebener Zulassungsantrag oder Vollmacht für AAD
Vollgutachten (Wiedererfassung)
alter Kfz-Brief,
Versicherungsdoppelkarte,
Datenblatt (TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO),
gültige AU,
Ggf. mit Originaldokumenten zu belegen.Halternachweis, siehe was braucht wer,
unterschriebener Zulassungsantrag oder Vollmacht für AAD,
Vorübergehende Stillegung (Abmeldung)
Kfz-Brief
Kfz-Schein
Kennzeichenschild(er)
Wiederzulassung auf den gleichen Halter
Kfz-Brief,
Stillegungsbescheinigung,
Versicherungsdoppelkarte,
gültige HU,
Ggf. mit Originaldokumenten zu belegen.gültige AU,
Ggf. mit Originaldokumenten zu belegen.ggf. alte, brauchbare Kennzeichenschilder,
Halternachweis, siehe was braucht wer,
unterschriebener Zulassungsantrag oder Vollmacht für AAD
Achtung: Fahrzeug darf nicht länger als 18 Monate stillgelegt sein !
Wiederzulassung mit Besitzwechsel
Kfz-Brief,
Stillegungsbescheinigung,
Versicherungsdoppelkarte,
gültige HU,
Ggf. mit Originaldokumenten zu belegen.gültige AU,
Ggf. mit Originaldokumenten zu belegen.ggf. alte, brauchbare Kennzeichenschilder,
Halternachweis, siehe was braucht wer,
unterschriebener Zulassungsantrag oder Vollmacht für AAD
Achtung: Fahrzeug darf nicht länger als 18 Monate stillgelegt sein !
Zollnummer (Ausfuhrkennzeichen)
Kfz-Brief,
bei zugelassenen Fahrzeugen: Kfz-Schein und bisherige Kennzeichenschilder,
bei stillgelegten Fahrzeugen: Stillegungsbescheinigung,
Versicherungsdoppelkarte für Ausfuhrkennzeichen,
Ggf. AU-Bescheinigung,
Unterschriebener Antrag auf Ausgabe von Ausfuhrkennzeichen oder Vollmacht für AAD,
Personaldokument des Antragstellers,
Adresse des Antragstellers,
Fahrzeug muß zur Identitätskontrolle an der Zulassungsstelle vorgeführt werden
Achtung: HU und AU müssen für den Gültigkeitszeitraum der Ausfuhrkennzeichen noch gültig sein, ggf. mit Originaldokumenten zu belegen.!
Zulassung von aus dem Ausland eingeführten Fahrzeugen (Einfuhr)
Bitte rufen Sie uns an: Tel.: 69 80 96 0
Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges (Neuzulassung)
Kfz-Brief,
Versicherungsdoppelkarte,
Halternachweis, siehe was braucht wer,
unterschriebener Zulassungsantrag oder Vollmacht für AAD