Was braucht wer als Halternachweis?

Privatpersonen | Firmen | Gewerbetreibende | Freiberufler | Vereine | Institutionen | Botschaften | Konsulate

Privatpersonen

Unterschriebenen Zulassungsantrag oder eine Vollmacht für den AAD

Personalausweis oder Reisepaß im Original

 

Firmen

Unterschriebenen Zulassungsantrag oder eine Vollmacht für den AAD

Handelsregisterauszug

in Kopie und Angabe eines Vergleichskennzeichens

Bei zugeteilten Ringnummern: Angabe der Ringnummer.

 

Gewerbetreibende

Unterschriebener Zulassungsantrag oder eine Vollmacht für den AAD, bei mehreren

Inhabern alle Unterschriften.

Personaldokument(e) und Gewerbeschein(e)

in Kopie(en) und Angabe eines Vergleichskennzeichens

 

Freiberufler

Unterschriebener Zulassungsantrag oder eine Vollmacht für den AAD, bei mehrerenInhabern alle Unterschriften.

Personaldokument(e) und Mietvertrag oder Bescheinigung der zust. Kammer im Original.

 

Vereine

Unterschriebener Zulassungsantrag oder eine Vollmacht für den AAD, bei mehreren Inhabern alle Unterschriften.

Bei Folgefahrzeugen : Vereinsregister und aktuellen Adressennachweis (z.B. Mietvertrag) in Kopie (en) und Angabe eines Vergleichskennzeichens.

 

Bundesinstitutionen/Landesinstitutionen

Unterschriebenen, gestempelten und gesiegelten Zulassungsantrag oder gestempelte und gesiegelte Vollmacht für den AAD.

 

Botschaften

Unterschriebenen, gestempelten und gesiegelten Zulassungsantrag oder gestempelte und gesiegelte Vollmacht für den AAD.

 

Konsulate

Unterschriebenen, gestempelten und gesiegelten Zulassungsantrag oder gestempelte und gesiegelte Vollmacht für den AAD.